| Fälligkeit von Leasing-Raten |
Nach Abnahme des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer beginnen die Vertragslaufzeit und die Verpflichtung des Leasing-Nehmers zur Zahlung von Leasing-Raten. Diese sind überwiegend monatlich, aber auch vierteljährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug.
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| Finance Lease |
Leasing-Verhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasing-Objekt verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasing-Nehmer übergehen, werden unter IAS/IFRS als Finance Lease (unter US-GAAP als Capital Lease) bezeichnet. Dies wird anhand bestimmter Kriterien beurteilt ( Internationale Leasing-Bilanzierung). Die bilanzielle Zurechnung des Leasing-Objektes erfolgt beim Leasing-Nehmer, der das Objekt in seiner Bilanz aktiviert und abschreibt. Finance Lease darf nicht verwechselt werden mit deutschem Finanzierungs-Leasing, bei dem die bilanzielle Zurechnung regelmäßig beim Leasing-Geber erfolgt.
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| Finanzamt |
Über die steuerliche Zurechnung eines Leasing-Gegenstandes entscheidet in Zweifelsfällen das für die Leasing-Gesellschaft zuständige Betriebsfinanzamt.
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| Finanzierungs-Leasing |
Unter dem Begriff werden in Deutschland Verträge mit Mietvertragscharakter von mittel- oder langfristiger Dauer summiert, deren Grundmietzeit kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Objektes und die auf die Vollamortisation des Leasing-Gegenstandes ausgerichtet sind. Finanzierungs-Leasing-Verträge, die in ihren Regelungen den Leasing-Erlassen entsprechen, führen zu einer Bilanzierung des Leasing-Objektes bei der Leasing-Gesellschaft.
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| Fördermittel |
Zahlreiche Fördermaßnahmen werden auch bei Leasing gewährt. Die Einbindung von Fördermitteln in Leasing-Investitionen ist allerdings uneinheitlich geregelt und richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Förderprogramms. Wegen der unübersichtlichen Vielzahl verschiedener Fördermaßnahmen prüfen die Leasing-Gesellschaften die Möglichkeiten einer Einbindung in Leasing-Vereinbarungen jeweils bezogen auf den Einzelfall.
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| Forfaitierung |
Die Forfaitierung (echter Forderungsverkauf) ist eine Art der Refinanzierung von Leasing-Gesellschaften, bei der die Leasing-Gesellschaft die zukünftig fällig werdenden Forderungen aus einem Leasing-Vertrag an einen Dritten, häufig an ein Kreditinstitut, verkauft. Dabei haftet die Leasing-Gesellschaft nur für den Bestand und die Einredefreiheit der Forderung (Veritätshaftung); das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Leasing-Nehmers als Schuldner geht auf den Forderungskäufer über (Bonitätshaftung).
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| Full-Payout-Leasing-Vertrag |
Vollamortisation
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| Full-Service-Leasing |
Full-Service-Leasing liegt vor, wenn im Zusammenhang mit einem Leasing-Vertrag ein Servicevertrag abgeschlossen wird, der umfassende Dienstleistungen rund um das Leasing-Objekt beinhaltet. Weit verbreitet sind Full-Service-Leasing-Verträge im Fahrzeugbereich (z. B. Tankkarte, Wartung, Reparatur, Reifen usw.), im Büromaschinen und EDV-Leasing (z. B. Wartung, Verbrauchsmaterialien etc.) sowie im Immobilien-Leasing (z. B. Facility- und Baumanagement).
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| Fungibilität |
Fungibilität bedeutet im Leasing, dass das Leasing-Objekt ein rechtlich selbständiges Wirtschaftsgut sein muss, für das es eine Drittverwendungsfähigkeit geben muss. Drittverwendungsfähigkeit bedeutet, dass das Leasing-Objekt nicht so beschaffen sein darf, dass es nur von einem Einzigen, dem Leasing-Nehmer, wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann.
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