Leasing - Glossar

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Reparaturen Wie im Falle des Kaufes hat auch bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen der Leasing-Nehmer alle notwendigen Reparaturen und Erhaltungsarbeiten an den Leasing-Objekten durchzuführen. Hierzu werden ihm eventuelle Gewährleistungs-, Nacherfüllungs- und Produkthaftungsansprüche des Leasing-Gebers (als Käufer und Eigentümer des Leasing-Objektes) gegenüber dem Lieferanten/ Hersteller abgetreten.
Restwert Als Restwert wird der tatsächliche oder kalkulierte Wert des Leasing-Objektes nach Ablauf oder vorzeitiger Auflösung des Leasing-Vertrages bezeichnet. Im Wesentlichen sind drei Arten von Restwerten bekannt:
a) Buchtechnischer Restwert: Dies ist der Restbuchwert, der sich nach den buchhalterischen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Beendigung des Leasing-Vertrages für das Leasing-Objekt in der Bilanz ergibt.
b) Kalkulierter Restwert: Beim kalkulierten Restwert gehen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber davon aus, dass nach Ablauf der vereinbarten Grundmietzeit das Leasing-Objekt noch einen bestimmten Restwert hat, der sich aus der vereinbarten Nutzung unter Berücksichtigung der zukünftigen Marktpreisentwicklung ergibt.
c) Marktwert: Der Marktwert ist der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei der jeweiligen Marktlage zum Zeitpunkt der Veräußerung erzielt werden kann.
Rückgabepflicht Nach Beendigung des Leasing-Vertrages hat der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt an den Leasing-Geber zurückzugeben. Der Leasing-Geber ist nach wie vor juristischer Eigentümer des Leasing-Objektes. Kommt der Leasing-Nehmer dieser Pflicht nicht nach, kann die Leasing- Gesellschaft weiterhin Zahlungen der Leasing-Raten sowie ggf. auch zusätzlich Schadensersatz verlangen.

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