Leasing - Glossar

A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | Z

Zinsfestschreibung Gegen eine Gebühr kann der Leasing-Nehmer den Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festschreiben lassen und somit das Zinsänderungsrisiko für den Zeitraum zwischen Annahme des Leasing-Antrages und der Lieferung (Beginn der Vertragslaufzeit) ausschließen. Während der Laufzeit sind die Leasing-Raten in der Regel ohnehin fest vereinbart.
Zubehörhaftung Als Zubehör werden bewegliche Sachen bezeichnet, die ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dort dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zur Hauptsache in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Hypothek auf ein Grundstück erstreckt sich beispielsweise auch auf das Zubehör, soweit es im Eigentum des Grundstückseigentümers steht. Beim Leasing kann es in erster Linie bei
sale-and-lease-back zur Zubehörhaftung kommen. In diesen Fällen benötigt der Leasing-Geber die Freigabe-Erklärung eines evtl. Hypothekengläubigers, um lastenfreies Eigentum erwerben zu können.
Zurechnung, steuerliche Eigentum

  Seitenanfang

 

 

 

 

 

 

 

 

 


TRUMPF Leasing
TRUMPF Leasing bietet Ihnen innovative Fi- nanzierungs- konzepte nach Maß.
Mehr
 
Drucken   Seitenanfang
© 2008 TRUMPF, 20.10.2008   Home   Impressum   AGB   Datenschutz